Frohen 1.August !

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Die Kurzfassung (für weitere Einzelheiten, klickt auf den Links) :

Der Bundesfeiertag macht Verweis auf den Bundesbrief von 1291. Dieser Vertrag ist als die Urkunde Gründer der Eidgenossenschaft betrachtet ; er war „Anfang August “ unter den Vertretern der drei Urkantonen (Uri, Schwytz und Unterwald) geschlossen. Der Bundesstaat, so wie wir ihn heute kennen, existiert jedoch nur seit 1848.

1891 beschloßen die Mächte zum ersten Mal, den Bundesfeiertag am 1. August zu feiern und den Bundesbrief von 1291 wie Vertrag Gründer der Schweiz zu wählen. Vorher war eben der legendär Rütlischwur gedacht. Der 1. August ist ein Feiertag nur seit 1994.

Jede Kommune organisiert die Festlichkeiten für den Bundesfeiertag seit der Abenddämmerung : Freudenfeuer, Gefolge mit Lampions, Reden, und oft Feuerwerk. Die Straßen der Städte und der Dörfer sind mit Schweizer Fahnen, und Fahnen der Kantonen und der Kommune dekoriert. Die Bewohner dekorieren genauso oft ihr Haus auf die gleiche Weise.

Wir haben die Feuerwerke gar nicht gern, und wir ziehen vor, in Ruhe im Haus zu feiern !

Ein Gedanke zu „Frohen 1.August !

  1. Elke

    Hallo ihr Lieben,

    da gratuliere ich euch doch noch ganz herzlich nachträglich zu eurem Nationalfeiertag.
    Für diesen Anlass habt ihr ja euren Garten sehr hübsch geschmückt.
    Ich kann mir vorstellen, dass ihr gerne auf das Feuerwerk verzichten könnt. Mir tun auch
    immer die Tiere leid, wenn bei uns ein Feuerwerk stattfindet. Bsonders schlimm ist es
    aber zu Silvester. Wenn man bedenkt, was für das Geld alles Gute getan werden könnte.

    Liebe Grüße von
    Elke

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