In der Schweiz, das Tierschutzgesetz reglementiert die Bedingungen für Tierhaltung und die Weise, sich mit Tieren zu beschäftigen, die verbotenen Praxen, die Bedingungen für Zucht, die Tierstransportebedingungen, die Übernahme und die zu überschüttenden Versorgungen, die Bedingungen der Tierversuche und die Schlacht- und Tötungsbedingungen. Das betrifft allen Wirbeltiere, und andere Tiere unter einigen Bedingungen.
Dieses Gesetz bestimmt im Artikel 4, dass
«1- Wer mit Tieren umgeht, hat : a) ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung zu tragen; und b)soweit es der Verwendungszweck zulässt, für ihr Wohlergehen zu sorgen.
2- Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten. Das Misshandeln, Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen von Tieren ist verboten.
3- Der Bundesrat verbietet weitere Handlungen an Tieren, wenn mit diesen deren Würde missachtet wird.“
Dann, was zu tun, wenn ihr ein Zeuge von Misshandeln zu einem Tier seid ?

- Wenn möglich, macht Fotos oder ein Video.
- Bemerkt sorgfältig den Ort, das Datum, und die Zeit euer Beobachtung.
- Weist den Fall dem Tierschutzverein euer Gegend oder dem kantonalen Tierarzt schriftlich hin, wenn möglichen. Erwähnt euren Namen, eure Adresse, und eure Rufnummer. Seid faktuell und beschreibt genau die Tatsachen, deren Zeuge ihr gewesen seid, ohne die folgenden Informationen zu vergessen : welche Art ? wieviel Tiere? welcher Ort (Haus, Weide, Stall) ? wer ist der Eigentümer (so bekannt) ? gibt es andere Zeugen ? Ob ja, Namen und Adressen von diesen.
Alles, das einem Misshandeln oder einer Nachlässigkeit ähnlich sein kann, bildet nicht unbedingt ein Verstoss gegen die Tierschutzgesetzgebung (Beispiele hier). Nach den Kantons werden der TIERSCHUTZVEREIN oder der kantonale Tierarzt eine Kontrolle ausführen, um die Situation zu schätzen und zu überprüfen, daß der festgestellte Mißbrauch ein Verstoß gegen die Gesetzgebung wirklich ist ; der Kapitel 3 der Tierschutzverordnung stellt eine Liste davon auf.
Sind Sie ein Zeuge von Misshandeln zu einem Tier schon gewesen ? Ob ja, was habt ihr gemacht ?







